Erbschaft

Erbschaft für Nichtansässige auf den Balearen.

Professionelle Anleitung zur Annahme von Erbschaften in den Illes Balears für Bürger der Europäischen Union.

Die Annahme einer Erbschaft in den Illes Balears ist ein rechtlicher Vorgang mit klar definierten Formvorschriften und Fristen. Zudem gewährt das balearische Steuerrecht eine 99%ige Begünstigung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Abkömmlinge, Eltern, Grosseltern und Ehegatten.

Persönliche Unterlagen

Wichtige persönliche Dokumente

Sterbeurkunde des Erblassers

Es muss entweder eine internationale Sterbeurkunde oder eine aus dem Herkunftsland des Erblassers vorgelegt werden; liegt sie nicht auf Spanisch vor, ist eine amtliche beglaubigte Übersetzung ins Kastilische erforderlich. Die Übersetzung kann entweder im Herkunftsland des Erben oder auf den Balearen durch amtlich anerkannte vereidigte Übersetzer erstellt werden.

Ausweisdokumente

Die gültigen Pässe oder Ausweisdokumente aller Erben sind vorzulegen, ebenso gegebenenfalls die des Erblassers, sofern sie noch vorhanden sind, für das gesamte Verwaltungs- und Notarverfahren. Es ist zwingend erforderlich zu überprüfen, dass alle Ausweisdokumente zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültig sind.

Nachweis Ihres Anspruchs auf eine Erbschaft.​

Register der Letzten Willenserklärungen.

Bescheinigung des Zentralregisters der Letzten Willenserklärungen, die bestätigt, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat oder nicht; sie wird vom Notar beantragt, der die Erbschaft abwickelt.

Nachlassdokument aus dem Herkunftsland.

Notarielles Testament aus dem Herkunftsland mit notarieller Eröffnungsniederschrift, Erbschein des Herkunftslandes oder Europäischem Erbschein, jeweils ordnungsgemäss mit der Haager Apostille versehen und von einer offiziellen vereidigten Übersetzung ins Spanische begleitet.

WichtigSämtliche Dokumente aus dem Herkunftsland müssen mit der Haager Apostille versehen sein und von einer offiziellen vereidigten Übersetzung ins Spanische begleitet werden, es sei denn, sie wurden ursprünglich mehrsprachig ausgestellt und enthalten bereits Spanisch.
Schritt für Schritt

Beantragung der spanischen Nummer zur Identität von Ausländern (NIE)

Alle Erben müssen über eine spanische Identitätsnummer für Ausländer (NIE) verfügen, damit die Nachlassabwicklung erfolgen kann. Ausländische Staatsangehörige, die dieses Dokument noch nicht besitzen, können es entweder bei den spanischen Konsulaten in ihrem Wohnsitzland oder direkt bei den zuständigen Ausländerbehörden in Spanien beantragen. Für den Antrag ist es erforderlich, das offizielle Formular EX-15 auszufüllen und die entsprechende Gebühr zu entrichte

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Kontakt mit dem Konsulat

Es ist erforderlich, das zuständige Konsulat je nach Wohnort des Antragstellers auszuwählen und einen vorherigen Termin für die Bearbeitung zu vereinbaren.

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Vorbereitung der Dokumentation

Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, das offizielle Antragsformular und, falls erforderlich, einen glaubhaften Nachweis für die Begründung der NIE-Anfrage zusammentragen.

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Persönliches Erscheinen zum Termin

Der Antragsteller muss persönlich und mit allen erforderlichen Dokumenten beim zuständigen Konsulat erscheinen.

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Erhalt der NIE

Sobald das Antragsverfahren abgeschlossen ist, wird die spanische Steueridentifikationsnummer für die entsprechenden Zwecke ausgestellt.

Immobilien

Immobiliendokumentation

Grundbuchdaten und Auszüge. Vollständige Grundbuchdaten der spanischen Immobilie(n) sowie ein aktueller Grundbuchauszug sind unverzichtbar. Diese Dokumente werden vom Notariat beschafft.

Steuerliche Nachweise. Der letzte Grundsteuerbeleg (IBI) muss vorgelegt werden. Er dokumentiert die ordnungsgemässe Entrichtung der spanischen Grundsteuer. Gemeinschaftsunterlagen. Bei Eigentumswohnungen sind Unterlagen der Eigentümergemeinschaft erforderlich, einschliesslich aktueller Abrechnungen und Beschlüsse.

Europäische Unionsdokumentation

Bei Eigentumswohnungen ist die Dokumentation bezüglich der Eigentümergemeinschaft erforderlich, einschliesslich aktueller Kontoauszüge und aller Vereinbarungen, die die Immobilie betreffen.

Vermietete Immobilien:

Bei vermieteten Immobilien müssen die gültigen Mietverträge und die aus der Vermietung erzielten Einnahmen umfassend dokumentiert werden.

Schulden und Belastungen

Schulden und Lasten dokumentieren

Kreditverträge – Alle bestehenden Kredit- oder Hypothekenverträge müssen vollständig eingereicht werden. Diese Dokumente belegen die ursprünglichen Konditionen und Laufzeiten des Darlehens.

Aktuelle Schuldenstände – Bankbescheinigungen zum Todestag des Erblassers dokumentieren die genauen offenen Schuldenstände. Diese Werte sind entscheidend für die Berechnung des Nettovermögens und der Erbschaftssteuer.

Belastungen prüfen – Überprüfen Sie die im Grundbuch eingetragenen Hypothekenbelastungen. Diese Belastungen mindern den Wert der Erbschaft entsprechend.

Legalisierung der Unterlagen
01

• Haager Apostille.

Damit öffentliche Dokumente, die im Ursprungsland ausgestellt wurden, in Spanien Rechtswirkung entfalten können, müssen sie ordnungsgemäss durch die Apostille von Den Haag legalisiert werden, die vor ihrer Vorlage auf den Balearen bei der zuständigen Behörde dieses Landes eingeholt werden muss.

02

• Offizielle beglaubigte Übersetzung

Dokumente, die in einer anderen Sprache als Spanisch ausgefertigt sind, müssen für ihre volle Gültigkeit in Spanien von einer offiziellen beglaubigten Übersetzung ins Spanische begleitet werden, die von einem zugelassenen beeidigten Übersetzer angefertigt wurde, um ihre Wirksamkeit im Verfahren der Nachlassannahme und -verteilung sicherzustellen.

03

Mehrsprachige Dokumente

Wenn Dokumente ursprünglich in einer mehrsprachigen Fassung ausgefertigt wurden, die Spanisch enthält, ist eine zusätzliche beglaubigte Übersetzung nicht erforderlich; sie müssen jedoch gemäss dem Haager Abkommen gleichermassen mit einer Apostille versehen sein, um von den spanischen Behörden anerkannt zu werden.

04

Überprüfung durch den Notar

Es ist dringend zu empfehlen, dass sowohl die ausländischen Dokumente als auch ihre beglaubigten Übersetzungen vom beurkundenden Notar überprüft werden, um ihre formale und materielle Integrität zu überprüfen, bevor die Nachlassverfahren und die Steuerbearbeitung bei der ATIB fortgesetzt werden.

Checkliste

Ihre Checkliste auf einen Blick.

  • Persönliche Dokumente: Sterbeurkunde, Ausweisdokumente aller Erben, NIE-Nummern
  • Nachweis der Erbschaft: Testamentsregister, deutsches Testament oder Erbschaftszertifikat mit Apostille.
  • Immobiliendokumentation: Grundbuchauszüge, IBI-Belege, Gemeinschaftsdokumente, Mietverträge.
  • Finanzielle Dokumente: Bankzertifikate, Versicherungsnachweise zum Todesdatum.
  • Passiva: Kreditverträge, Hypotheken, Schuldenstände zum Todesdatum.
  • Legalisationen: Apostille und beglaubigte Übersetzungen ins Spanische aller Originaldokumente.

Mit dieser kompletten Dokumentation sind Sie perfekt vorbereitet auf die Annahme der Erbschaft.

Bei Fragen stehen wir und unsere Notarin Ihnen gerne zur Verfügung.

Es wird uns eine Freude sein, Ihnen zu helfen.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Erbschaftsannahme auf den Balearen und stehen Ihnen mit unserem erfahrenen Notariat zur Seite.

Mit über 38 Jahren Erfahrung auf dem Immobilienmarkt von Mallorca bieten wir Ihnen kompetente Beratung in Deutsch, Español und English.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.