Erbschaft für Nichtansässige auf den Balearen.

Professionelle Anleitung zur Annahme von Erbschaften in den Illes Balears für Bürger der Europäischen Union.

Die Annahme einer Erbschaft in den Illes Balears ist ein rechtlicher Vorgang mit klar definierten Formvorschriften und Fristen. Zudem gewährt das balearische Steuerrecht eine 99%ige Begünstigung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Abkömmlinge, Eltern, Grosseltern und Ehegatten.

Wichtige persönliche Dokumente

Sterbeurkunde des Erblassers

Es muss entweder eine internationale Sterbeurkunde oder eine aus dem Herkunftsland des Erblassers vorgelegt werden; liegt sie nicht auf Spanisch vor, ist eine amtliche beglaubigte Übersetzung ins Kastilische erforderlich. Die Übersetzung kann entweder im Herkunftsland des Erben oder auf den Balearen durch amtlich anerkannte vereidigte Übersetzer erstellt werden.

Es muss entweder eine internationale Sterbeurkunde oder eine aus dem Herkunftsland des Erblassers vorgelegt werden; liegt sie nicht auf Spanisch vor, ist eine amtliche beglaubigte Übersetzung ins Kastilische erforderlich. Die Übersetzung kann entweder im Herkunftsland des Erben oder auf den Balearen durch amtlich anerkannte vereidigte Übersetzer erstellt werden.

Die gültigen Pässe oder Ausweisdokumente aller Erben sind vorzulegen, ebenso gegebenenfalls die des Erblassers, sofern sie noch vorhanden sind, für das gesamte Verwaltungs- und Notarverfahren. Es ist zwingend erforderlich zu überprüfen, dass alle Ausweisdokumente zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültig sind.

Ausweisdokumente

Nachweis Ihres Anspruchs auf eine Erbschaft.​

Register der Letzten Willenserklärungen.
Bescheinigung des Zentralregisters der Letzten Willenserklärungen, die bestätigt, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat oder nicht; sie wird vom Notar beantragt, der die Erbschaft abwickelt.

Notarielles Testament aus dem Herkunftsland mit notarieller Eröffnungsniederschrift, Erbschein des Herkunftslandes oder Europäischem Erbschein, jeweils ordnungsgemäss mit der Haager Apostille versehen und von einer offiziellen vereidigten Übersetzung ins Spanische begleitet.

Nachlassdokument aus dem Herkunftsland.

Wichtig: Sämtliche Dokumente aus dem Herkunftsland müssen mit der Haager Apostille versehen sein und von einer offiziellen vereidigten Übersetzung ins Spanische begleitet werden, es sei denn, sie wurden ursprünglich mehrsprachig ausgestellt und enthalten bereits Spanisch.

Alle Dokumente aus dem Herkunftsland müssen mit der Apostille von Den Haag versehen und von einer vereidigten Übersetzung ins Spanische begleitet werden, ausser sie liegen bereits als mehrsprachige Urkunde mit Spanisch vor.

Wichtig: Sämtliche Dokumente aus dem Herkunftsland müssen mit der Haager Apostille versehen sein und von einer offiziellen vereidigten Übersetzung ins Spanische begleitet werden, es sei denn, sie wurden ursprünglich mehrsprachig ausgestellt und enthalten bereits Spanisch.

Beantragung der spanischen Nummer zur Identität von Ausländern (NIE)

Beantragung der spanischen Nummer zur Identität von Ausländern (NIE)

Alle Erben müssen über eine spanische Identitätsnummer für Ausländer (NIE) verfügen, damit die Nachlassabwicklung erfolgen kann. Ausländische Staatsangehörige, die dieses Dokument noch nicht besitzen, können es entweder bei den spanischen Konsulaten in ihrem Wohnsitzland oder direkt bei den zuständigen Ausländerbehörden in Spanien beantragen. Für den Antrag ist es erforderlich, das offizielle Formular EX-15 auszufüllen und die entsprechende Gebühr zu entrichte

1. Kontakt mit dem Konsulat
Es ist erforderlich, das zuständige Konsulat je nach Wohnort des Antragstellers auszuwählen und einen vorherigen Termin für die Bearbeitung zu vereinbaren.

4. Erhalt der NIE
Sobald das Antragsverfahren abgeschlossen ist, wird die spanische Steueridentifikationsnummer für die entsprechenden Zwecke ausgestellt.

2. Vorbereitung der Dokumentation
Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, das offizielle Antragsformular und, falls erforderlich, einen glaubhaften Nachweis für die Begründung der NIE-Anfrage zusammentragen.

3. Persönliches Erscheinen zum Termin
Der Antragsteller muss persönlich und mit allen erforderlichen Dokumenten beim zuständigen Konsulat erscheinen.

3. Persönliches Erscheinen zum Termin
Der Antragsteller muss persönlich und mit allen erforderlichen Dokumenten beim zuständigen Konsulat erscheinen.

3. Persönliches Erscheinen zum Termin
Der Antragsteller muss persönlich und mit allen erforderlichen Dokumenten beim zuständigen Konsulat erscheinen.

Immobiliendokumentation

Grundbuchdaten und Auszüge. Vollständige Grundbuchdaten der spanischen Immobilie(n) sowie ein aktueller Grundbuchauszug sind unverzichtbar. Diese Dokumente werden vom Notariat beschafft.

Steuerliche Nachweise. Der letzte Grundsteuerbeleg (IBI) muss vorgelegt werden. Er dokumentiert die ordnungsgemässe Entrichtung der spanischen Grundsteuer. Gemeinschaftsunterlagen. Bei Eigentumswohnungen sind Unterlagen der Eigentümergemeinschaft erforderlich, einschliesslich aktueller Abrechnungen und Beschlüsse.

Bei Eigentumswohnungen ist die Dokumentation bezüglich der Eigentümergemeinschaft erforderlich, einschliesslich aktueller Kontoauszüge und aller Vereinbarungen, die die Immobilie betreffen.

Vermietete Immobilien:
Bei vermieteten Immobilien müssen die gültigen Mietverträge und die aus der Vermietung erzielten Einnahmen umfassend dokumentiert werden.

Europäische Unionsdokumentation

Kreditverträge – Alle bestehenden Kredit- oder Hypothekenverträge müssen vollständig eingereicht werden. Diese Dokumente belegen die ursprünglichen Konditionen und Laufzeiten des Darlehens.

Aktuelle Schuldenstände – Bankbescheinigungen zum Todestag des Erblassers dokumentieren die genauen offenen Schuldenstände. Diese Werte sind entscheidend für die Berechnung des Nettovermögens und der Erbschaftssteuer.

Belastungen prüfen – Überprüfen Sie die im Grundbuch eingetragenen Hypothekenbelastungen. Diese Belastungen mindern den Wert der Erbschaft entsprechend.

Schulden und Lasten dokumentieren

  1. Haager Apostille.

  1. Haager Apostille.

Damit öffentliche Dokumente, die im Ursprungsland ausgestellt wurden, in Spanien Rechtswirkung entfalten können, müssen sie ordnungsgemäss durch die Apostille von Den Haag legalisiert werden, die vor ihrer Vorlage auf den Balearen bei der zuständigen Behörde dieses Landes eingeholt werden muss.

Dokumente, die in einer anderen Sprache als Spanisch ausgefertigt sind, müssen für ihre volle Gültigkeit in Spanien von einer offiziellen beglaubigten Übersetzung ins Spanische begleitet werden, die von einem zugelassenen beeidigten Übersetzer angefertigt wurde, um ihre Wirksamkeit im Verfahren der Nachlassannahme und -verteilung sicherzustellen.

Dokumente, die in einer anderen Sprache als Spanisch ausgefertigt sind, müssen für ihre volle Gültigkeit in Spanien von einer offiziellen beglaubigten Übersetzung ins Spanische begleitet werden, die von einem zugelassenen beeidigten Übersetzer angefertigt wurde, um ihre Wirksamkeit im Verfahren der Nachlassannahme und -verteilung sicherzustellen.

Dokumente, die in einer anderen Sprache als Spanisch ausgefertigt sind, müssen für ihre volle Gültigkeit in Spanien von einer offiziellen beglaubigten Übersetzung ins Spanische begleitet werden, die von einem zugelassenen beeidigten Übersetzer angefertigt wurde, um ihre Wirksamkeit im Verfahren der Nachlassannahme und -verteilung sicherzustellen.

  1. Offizielle beglaubigte Übersetzung

3. Mehrsprachige Dokumente

Wenn Dokumente ursprünglich in einer mehrsprachigen Fassung ausgefertigt wurden, die Spanisch enthält, ist eine zusätzliche beglaubigte Übersetzung nicht erforderlich; sie müssen jedoch gemäss dem Haager Abkommen gleichermassen mit einer Apostille versehen sein, um von den spanischen Behörden anerkannt zu werden.

Es ist dringend zu empfehlen, dass sowohl die ausländischen Dokumente als auch ihre beglaubigten Übersetzungen vom beurkundenden Notar überprüft werden, um ihre formale und materielle Integrität zu überprüfen, bevor die Nachlassverfahren und die Steuerbearbeitung bei der ATIB fortgesetzt werden.

4. Überprüfung durch den Notar

5. Nachweis des Erbrechts

Register der letzten Willensäusserungen.
Bescheinigung aus dem Generalregister der letzten Willensäusserungen, ein Dokument, das die Existenz oder Nichtexistenz von testamentarischen Verfügungen des Erblassers bescheinigt. Die Anforderung und Beschaffung dieser wesentlichen Bescheinigung wird direkt von der Notariatskanzlei bearbeitet, die die Nachlassannahme abwickelt.

Notarielles Testament aus dem Herkunftsland mit notarieller Eröffnungsurkunde, Erbschein aus dem Herkunftsland oder Europäisches Erbschein-Zeugnis, jeweils ordnungsgemäss mit einer Haager Apostille versehen und begleitet von einer offiziellen beglaubigten Übersetzung ins Spanische.

6. Nachlass-Dokument aus dem Herkunftsland

Ihre Checkliste auf einen Blick.

Persönliche Dokumente: Sterbeurkunde, Ausweisdokumente aller Erben, NIE-Nummern

Nachweis der Erbschaft: Testamentsregister, deutsches Testament oder Erbschaftszertifikat mit Apostille.

Immobiliendokumentation: Grundbuchauszüge, IBI-Belege, Gemeinschaftsdokumente, Mietverträge.

Finanzielle Dokumente: Bankzertifikate, Versicherungsnachweise zum Todesdatum.

Passiva: Kreditverträge, Hypotheken, Schuldenstände zum Todesdatum.

Passiva: Kreditverträge, Hypotheken, Schuldenstände zum Todesdatum.

Passiva: Kreditverträge, Hypotheken, Schuldenstände zum Todesdatum.

Passiva: Kreditverträge, Hypotheken, Schuldenstände zum Todesdatum.

Legalisationen: Apostille und beglaubigte Übersetzungen ins Spanische aller Originaldokumente.

Mit dieser kompletten Dokumentation sind Sie perfekt vorbereitet auf die Annahme der Erbschaft.
Bei Fragen stehen wir und unsere Notarin Ihnen gerne zur Verfügung.

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Es wird uns eine Freude sein, Ihnen zu helfen.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Erbschaftsannahme auf den Balearen und stehen Ihnen mit unserem erfahrenen Notariat zur Seite.

Mit über 37 Jahren Erfahrung auf dem Immobilienmarkt von Mallorca bieten wir Ihnen kompetente Beratung in Deutsch, Español und English.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

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